Terminplanung (vorläufig)

Freitag 06.02.2015 16.00 Uhr Treffen der Schießstandbetreiber
Freitag 27.02.2015 16.00 Uhr Tagung der Schießobleute ( wurde vom 20.2. verschoben)
Samstag 09.05.2015 Warming up Schießen
Samstag  23.05.2015  1. Qualli zur Bundesmeisterschaft
Freitag + Samstag 29.+30.05.2015 Landesparcour Mannschaften
Samstag 20.06.2015 Junioren Landesmeisterschaft
Samstag 27.06.2015 Landesnadelschiessen
Samstag 04.07.2015  2. Qualli zur Bundesmeisterschaft
Freitag + Samstag 17.+18.07.2015 Landesmeisterschaft
Samstag  19.09.2015 UJ Schießen
Samstag  26.09.2015 Landesparcour Büchse
09. – 11. 2015 Landesparcour  Flinte

Die endgültigen Termine, Ausschreibungen und Anmeldungen werden zeitnah unter Veranstaltungen veröffentlicht.

Terminplanung (vorläufig)

Freitag 06.02.2015 16.00 Uhr Treffen der Schießstandbetreiber
Freitag 27.02.2015 16.00 Uhr Tagung der Schießobleute ( wurde vom 20.2. verschoben)
Samstag 09.05.2015 Warming up Schießen
Samstag  23.05.2015  1. Qualli zur Bundesmeisterschaft
Freitag + Samstag 29.+30.05.2015 Landesparcour Mannschaften
Samstag 20.06.2015 Junioren Landesmeisterschaft
Samstag 27.06.2015 Landesnadelschiessen
Samstag 04.07.2015  2. Qualli zur Bundesmeisterschaft
Freitag + Samstag 17.+18.07.2015 Landesmeisterschaft
Samstag  19.09.2015 UJ Schießen
Samstag  26.09.2015 Landesparcour Büchse
09. – 11. 2015 Landesparcour  Flinte

Die endgültigen Termine, Ausschreibungen und Anmeldungen werden zeitnah unter Veranstaltungen veröffentlicht.

Terminplanung (vorläufig)

Freitag 06.02.2015 16.00 Uhr Treffen der Schießstandbetreiber
Freitag 20.02.2015 16.00 Uhr Tagung der Schießobleute
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Freitag + Samstag 29.+30.05.2015 Landesparcour Mannschaften
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Freitag + Samstag 17.+18.07.2015 Landesmeisterschaft
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09. – 11. 2015 Landesparcour  Flinte

Die endgültigen Termine, Ausschreibungen und Anmeldungen werden zeitnah unter Veranstaltungen veröffentlicht.

Die Messe Angeln & Jagen lockt bereits zum zweiten Mal in die Elbmarschenhalle nach Horst

Bereits zum zweiten Mal gastiert die Informations- und Verkaufsausstellung „AnJa – Angeln & Jagen“ vom 13. bis 15. März in der Elbmarschenhalle in Horst bei Elmshorn im Hamburger Speckgürtel. Sie zählt damit zu den drei AnJa-Veranstaltungen, die in diesem Jahr bundesweit ihre Pforten öffnen; neben Horst lockt die Messe auch nach Saarbrücken und Pirmasens. Dass die AnJa Schleswig-Holstein seit 2013 im Zweijahresturnus in Horst stattfindet, wurde vom Publikum gut angenommen.

Zahlreiche Aussteller präsentieren auch in diesem Jahr auf rund 8.000 Quadratmetern die neuesten Trends sowie Altbewährtes aus den Bereichen Jagdbedarf, Jagdmode, Anglerzubehör, Spezialbekleidung, Waffen, Boote, Geländefahrzeuge, Lederwaren sowie themenbezogene Literatur. Als ideeller Träger fungiert weiterhin der Landesjagdverband Schleswig-Holstein.

Neben einem breiten Informationsangebot begeistern zahlreiche Sonderschauen der Jagdhornbläser oder der Jagdgebrauchshunde sowie Vorführungen am Wobbler-Pool oder Vorträge zum Bodden-Angeln.
Ausrichter der AnJa – Angeln & Jagen ist die AgenturHaus GmbH mit Hauptsitz in Lübeck. Aussteller, die sich für eine Teilnahme an der AnJa interessieren, sollten sich schnell anmelden, da die besten Standflächen erfahrungsgemäß rasch vergriffen sind. Für alle Anfragen steht Branchenprofi Michael Böttcher unter der Rufnummer 0451-89906-445 oder der E-Mail-Adresse mb@angelnundjagen.com  gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Geöffnet ist die AnJa Horst vom 13. bis 15. März täglich von 10 bis 18 Uhr. Der Eintritt beträgt 7 Euro, ermäßigt 5 Euro, Jugendliche von 13 bis einschließlich 17 Jahren zahlen 3 Euro, für Kinder bis 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen ist der Eintritt frei. Hunde benötigen einen gültigen Impfausweis gemäß den behördlichen Bestimmungen.
 
Weitere Informationen können im Internet unter www.angelnundjagen.com abgerufen werden.
Kontakt
Das AgenturHaus GmbH
Projektleitung: Michael Böttcher
Spenglerstraße 43 • 23556 Lübeck
Telefon: 0451 89906-445 • Telefax: 0451 89906-34
mb@angelnundjagen.com • www.angelnundjagen.com

Unterordnungskurs für Jagdhunde 2015

Unterordnungskurs für Jagdhunde 2015 Auch in diesem Jahr bietet die Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg wieder einen Unterordnungskurs für die vierbeinigen Jagdhelfer in der jagdfreien Zeit an. Zielgruppe des Kurses ist u.a.: -Erstlingsführer, die sich auf die jagdlichen Prüfungen vorbereiten wollen und einen Zugang zu Ihrem neuen Teammitglied suchen. -Hundeführer, die die Ausbildung ihres Hundes unter Ablenkungssituationen … Weiterlesen

Umweltminister Robert Habeck: „Der Schutz der Biodiversität verlangt enorme Anstrengungen“ …

Wald MaiDer Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-Holstein ist eine zentrale Aufgabe. Das machte Umweltminister Robert Habeck heute (18. Dezember 2014) bei der Vorstellung des Jagd- und Artenschutzberichts 2014 in Kiel deutlich. „Man sieht oft nicht, was man verliert; die Gesellschaft hat sich an den schleichenden Verlust von Arten gewöhnt. Der Jagd- und Artenschutzbericht aber macht diesen Rückgang sichtbar. Er ist ein Kompendium des Niedergangs und zeigt eindrücklich, wie die Natur unter der Intensivierung der Landwirtschaft, unter dem Bau von Straßen und Gewerbegebieten leidet, wie Lebensräume verschwinden und viele Arten mit ihnen“, sagte Habeck. Dabei könne das Ende einer für uns unscheinbaren Art im ökologischen Beziehungsgeflecht unabsehbare Folgen haben.

„Die übergeordneten Probleme sind enorm; die Grundparameter stimmen nicht mehr. Es ist eine Mammutaufgabe, diesem Druck standzuhalten. Und umso wertvoller sind die kleinen, hart errungenen Erfolge im Artenschutz. Sie wären ohne die oft ehrenamtliche Arbeit von Jagd- und Naturschutzverbänden, ohne das haupt- wie ehrenamtliche Engagement vieler Menschen nicht möglich“, betonte der Minister.

Naturwald und Biotopverbünde schaffen Oasen für den Artenschutz

Genauso unternehme das Land auf der Grundlage der bundesweiten Biodiversitätsstrategie große Anstrengungen, um dem weiteren Verlust von Arten und Lebensräumen entgegenzuwirken, sagte Habeck. Diese ruhen im Wesentlichen auf drei Säulen: gesetzlicher Biotopschutz (etwa beim Erhalt wertvoller Grünlandflächen oder beim Knickschutz), Leistungen im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen des Landes (etwa bei der Ausweisung von Naturwaldflächen) und die Finanzierung von freiwilligen Maßnahmen (etwa Vertragsnaturschutz und verschiedenste Naturschutzprojekte).

Habeck erklärte: „Es geht darum, Oasen zu schaffen, in denen Tiere und Pflanzen Raum haben. Dafür haben wir beispielsweise den Naturwaldanteil den Zielen der Bundesregierung entsprechend erhöht und sind damit bundesweit Vorreiter. Solche Räume des Rückzugs gilt es, im Rahmen unseres landesweiten Biotopverbundsystems miteinander zu vernetzen.“

Artensterben bei den Wildbienen: Tiere verlieren Lebensraum

Paradigmatisch zeigt sich der Artenverlust bei der Wildbiene, Von den 296 in Schleswig-Holstein heimischen Arten stehen 163 auf der Roten Liste. 70 Arten davon sind verschollen oder ausgestorben. „Hier zeigt sich das Problem wie in einem Brennglas: Blütenreiche Lebensräume verschwinden; die Bienen verlieren ihr Nahrungsangebot“, sagte Habeck. Ziel müsse es sein, wieder mehr Blühvielfalt zu schaffen. Dabei griffen der gesetzliche Biotopschutz und freiwillige Maßnahmen wie der Vertragsnaturschutz ineinander. Auch der einzelne könne viel tun, indem er etwa im heimischen Garten eine blütenreiche Bienenweide pflanze.

Auch die Population der Mäusebussarde gibt Anlass zur Sorge: Sie ist auf begutachteten Probeflächen im Bereich Schleswig/Flensburg seit dem Jahr 2000 auf 31 Prozent des Ausgangsbestandes zurückgegangen. Im Auftrag des Umweltministeriums werden die Ursachen für den Rückgang in den kommenden Jahren untersucht und entsprechende Hilfsmaßnahmen entwickelt.

Die Bestände der Kaninchen sind ebenfalls rückläufig: Wurden in den siebziger Jahren noch 200.000 erlegt (sogenannte Kaninchenstrecke, die als mittelbarer Indikator für die Population gilt) sind es heute 9.400. In manchen Kreisen, etwa Plön und Lauenburg, kommen Wildkaninchen faktisch nicht mehr vor. Ursachen sind neben dem agrarstrukturellen Wandel und zunehmendem Druck durch Prädatoren auch Infektionskrankheiten. De facto wird in weiten Bereichen des Landes das Wildkaninchen aufgrund der Bestandsituation nicht mehr bejagt. Um dem besonderen Schutzbedürfnis des Kaninchens zu entsprechen, wurde mit der neuen Landesjagdverordnung die Jagdzeit auf diese Wildart zudem verkürzt.

Schutzmaßnahmen wirken: Erste Erfolge bei Weißstörchen und Lachseeschwalben

Erfreuliche Entwicklungen zeigten sich dagegen bei den Weißstörchen: Zwar ist der Bestand in den letzten rund 100 Jahren drastisch zurückgegangen (1907: knapp 2700 Storchenpaare), aber immerhin ist mit 270 Brutpaaren der höchste Stand seit 30 Jahren erreicht. „Das ist der intensiven Betreuung durch den Naturschutz zu verdanken. In einigen Gebieten des Landes ist es zudem gelungen, kleine Lebensräume zu sichern, insbesondere in der Eider-Treene-Sorge-Niederung“, sagte Habeck.

Beispiel für den Erfolg von Schutzmaßnahmen ist auch das Artenschutzprojekt für die Lachseeschwalbe in Dithmarschen, wo sich die einzige noch verbliebene Brutkolonie in Mitteleuropa befindet: Insgesamt wurden 34 Brutpaare festgestellt, 38 Küken wurden flügge. Damit zumindest theoretisch die Chance, dass die Population wächst. Grund für den Erfolg ist unter anderem ein besserer Schutz vor Prädatoren wie Füchsen durch bessere Zäune.

Schwerpunkt Seehunde: Höchster Bestand seit Beginn der Zählungen

Ein Schwerpunkt des Jagd- und Artenschutzberichtes ist die Situation des Seehundes im Nationalpark Wattenmeer. Seehunde unterliegen zwar dem Jagdrecht, dürfen aber seit 40 Jahren nicht mehr gejagt werden.

Der Seehundbestand hat mit etwa 13 000 Exemplaren einen Höchststand erreicht. „Seehunde sind wilde Tiere, die für den Nationalpark eine hohe Bedeutung haben. Ihr Leben und auch ihr Sterben gehört zu der Natur. Die ehrenamtlich bestellten Seehundjäger im Land kümmern sich mit großem Engagement um die Seehunde und treffen die oft schwere Entscheidung, ob sie im Falle von Krankheiten von ihrem Leiden erlösen müssen. Diese Arbeit verdient Respekt“, sagte Habeck auch mit Blick auf das Seehundsterben im November 2014.

Besonderes Augenmerk legt der Bericht auch auf den Tod der Tiere durch Müll im Meer. „Die von Menschen verursachte Vermüllung der Meere lässt Seehunde auf qualvolle Weise sterben – stranguliert durch Netzteile oder verhungert, weil der Magen voll Plastikmüll ist. Das ist unerträglich“, sagte Habeck.

Die Auswirkungen der Seehund-Influenza im Herbst konnten im Bericht noch nicht berücksichtigt werden. Angesichts des Gesamtbestandes im Bereich des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Erkrankung nachhaltig negative Auswirkungen auf die Seehundpopulation hat.

Weiter hohes Niveau an Bestand an Schalenwild, Niederwild rückläufig

Der Jagd- und Artenschutzbericht zeigt auch, dass die Schalenwildbestände (Rehe, Hirsche, Wildschweine) weiterhin auf einem für das waldarme Bundesland Schleswig-Holstein hohen Niveau sind. Zwar waren die Strecken im Jagdjahr 2013/2014 erstmals für alle Schalenwildarten leicht rückläufig, eine Trendwende kann daraus jedoch noch nicht abgeleitet werden. Die Regulierung der Bestände ist weiterhin eine jagdliche Daueraufgabe. Beim Niederwild (beispielsweise Hasen, Marder, Dachse) hat das Jagdjahr 2013/2014 bei fast allen Arten rückläufige Streckenergebnisse gebracht. Hierfür trägt auch der lange, schneereiche Winter 2012/2013 eine hohe Verantwortung.

Mittel für Artenschutz

In den Jahren 2013 und 2014 wurden jeweils rund 1,8 Millionen Euro (inklusive EU-Mittel) für Maßnahmen des Artenschutzes durch das Umweltministerium bewilligt. Auch im Rahmen der neuen EU-Förderperiode kann damit gerechnet werden, dass die großen Anstrengungen des Landes für den Artenschutz zumindest auf diesem Niveau gehalten werden können. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes wurden 2013 rund 6,8 Millionen und im Jahr 2014 6,9 Millionen Euro durch Land und Europäische Union bereitgestellt. Hinzu kamen in beiden Jahren rund 300.000 Euro für das sogenannte Halligprogramm. Es ist geplant, im kommenden Jahr insgesamt etwa 7,9 Millionen Euro in den Vertragsnaturschutz zu investieren.

Der Jahresbericht 2014 – Jagd und Artenschutz kann telefonisch oder per e-Mail kostenlos angefordert werden (0431/988-7146 oder  Broschuere@melur.landsh.de) und ist im Internet zu finden unter:

  http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/NaturschutzForstJagd/09_Artenschutz/05_ArtenJagdschutzbericht/ein_node.html

 

[MELUR]

Gesucht: Fasanenfallwild

Das MELUR fördert in diesem Jahr ein Projekt, das sich mit den möglichen Rückgangsursachen bei dem Fasanenbesatz in Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Untersuchungen werden vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Sitz in Büsum durchgeführt. Um den Gesundheitszustand der Fasane beurteilen zu können, soll unter anderem Fasanenfallwild auf Infektionskrankheiten und andere Einflüsse hin untersucht werden. Dafür bitten wir um Ihre Mitarbeit.

 

Bitte schicken Sie Fasanenfallwild an folgende Adresse:

Prof. Dr. Ursula Siebert

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Werftstr. 6

25761 Büsum

 

Bitte legen Sie dem Tier einen Zettel mit Ihrer Adresse, dem Funddatum und dem Umstand des Todes bei, so dass wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Gesucht: Fasanenfallwild

Das MELUR fördert in diesem Jahr ein Projekt, das sich mit den möglichen Rückgangsursachen bei dem Fasanenbesatz in Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Untersuchungen werden vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Sitz in Büsum durchgeführt. Um den Gesundheitszustand der Fasane beurteilen zu können, soll unter anderem Fasanenfallwild auf Infektionskrankheiten und andere Einflüsse hin untersucht werden. Dafür bitten wir um Ihre Mitarbeit.

 

Bitte schicken Sie Fasanenfallwild an folgende Adresse:

Prof. Dr. Ursula Siebert

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Werftstr. 6

25761 Büsum

 

Bitte legen Sie dem Tier einen Zettel mit Ihrer Adresse, dem Funddatum und dem Umstand des Todes bei, so dass wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Gesucht: Fasanenfallwild

Das MELUR fördert in diesem Jahr ein Projekt, das sich mit den möglichen Rückgangsursachen bei dem Fasanenbesatz in Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Untersuchungen werden vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Sitz in Büsum durchgeführt. Um den Gesundheitszustand der Fasane beurteilen zu können, soll unter anderem Fasanenfallwild auf Infektionskrankheiten und andere Einflüsse hin untersucht werden. Dafür bitten wir um Ihre Mitarbeit.

 

Bitte schicken Sie Fasanenfallwild an folgende Adresse:

Prof. Dr. Ursula Siebert

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

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Bitte legen Sie dem Tier einen Zettel mit Ihrer Adresse, dem Funddatum und dem Umstand des Todes bei, so dass wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Gesucht: Fasanenfallwild

Das MELUR fördert in diesem Jahr ein Projekt, das sich mit den möglichen Rückgangsursachen bei dem Fasanenbesatz in Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Untersuchungen werden vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Sitz in Büsum durchgeführt. Um den Gesundheitszustand der Fasane beurteilen zu können, soll unter anderem Fasanenfallwild auf Infektionskrankheiten und andere Einflüsse hin untersucht werden. Dafür bitten wir um Ihre Mitarbeit.

 

Bitte schicken Sie Fasanenfallwild an folgende Adresse:

Prof. Dr. Ursula Siebert

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

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25761 Büsum

 

Bitte legen Sie dem Tier einen Zettel mit Ihrer Adresse, dem Funddatum und dem Umstand des Todes bei, so dass wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Gesucht: Fasanenfallwild

Das MELUR fördert in diesem Jahr ein Projekt, das sich mit den möglichen Rückgangsursachen bei dem Fasanenbesatz in Schleswig-Holstein beschäftigt. Die Untersuchungen werden vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Sitz in Büsum durchgeführt. Um den Gesundheitszustand der Fasane beurteilen zu können, soll unter anderem Fasanenfallwild auf Infektionskrankheiten und andere Einflüsse hin untersucht werden. Dafür bitten wir um Ihre Mitarbeit.

 

Bitte schicken Sie Fasanenfallwild an folgende Adresse:

Prof. Dr. Ursula Siebert

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

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Werftstr. 6

25761 Büsum

 

Bitte legen Sie dem Tier einen Zettel mit Ihrer Adresse, dem Funddatum und dem Umstand des Todes bei, so dass wir bei Rückfragen Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Tierärztekammer und Landesjagdverband informieren: Tiere sind kein Spielzeug!

weihnachtDes einen Freud, des anderen Leid: Tierische Weihnachtsgeschenke bringen Kinderaugen zum Leuchten. Doch nicht immer hält die Freude über das neue Familienmitglied lange an – und Hund, Katze und Kaninchen landen nach den Feiertagen im Tierheim oder auf der Straße.

Alle Jahre wieder stehen Haustiere in der Weihnachtszeit bei vielen Kindern ganz oben auf dem Wunschzettel. Laut einer Studie wünschen sich rund 12 Prozent aller Nicht-Tierhalter in Deutschland ein Heimtier, die meisten von ihnen hätten gerne einen Hund (60 Prozent) oder eine Katze (28 Prozent). Die Anschaffung eines Tieres sollte jedoch gut überlegt sein, denn sie bringt eine große Verantwortung mit sich. Ein Haustier, gleich ob Kaninchen, Katze oder Hund, beansprucht zudem Zeit und verursacht nicht unerhebliche Kosten. So rechnen Ratgeber für Haustierhaltung bei der durchschnittlichen Lebenserwartung eines Hundes von 15 Jahren mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro für Futter, Behandlungen und Versorgung. Nicht selten werden viele Vierbeiner deshalb nach Weihnachten im Heim abgegeben oder ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund richten viele Tierheime ab Mitte Dezember einen Vermittlungsstopp ein, das heißt es werden keine Tiere herausgegeben. Sie wollen damit voreiligen Entscheidungen und Spontankäufen entgegenwirken.
Tiere sind keine Handelsware

Wer ein Haustier halten möchte, der sollte sich im Vorfeld gründlich über dessen Verhaltensweisen und Bedürfnisse sowie die speziellen Anforderungen an eine artgerechte Haltung informieren – und sich zudem vergewissern, dass die ganze Familie mit dem neuen Zuwachs einverstanden ist. Tiere sind Lebewesen und keine Handelsware, die wie ein Spielzeug nach Weihnachten einfach wieder umgetauscht werden können. So lautet die Empfehlung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. und der Tierärztekammer Schleswig-Holstein: Nicht unüberlegt und spontan ein Tier verschenken, sondern lieber ein Stofftier unter den Weihnachtsbaum legen. Ein Stofftier bereitet Freude, fühlt keinen Schmerz, muss nicht versorgt werden und leidet nicht, wenn es ungeliebt in der Ecke liegt.

Da gerade nach der Weihnachts- und vor der Urlaubszeit die Tierheime überfüllt sind, ist es ratsam, zuerst dort nach einem neuen Mitbewohner Ausschau zu halten. Mitleidskäufe sind jedoch absolut tabu. Voraussetzung ist – egal, ob Tierhilfe oder seriöser Züchter – die Bereitschaft, einem Lebewesen ein Zuhause auf Lebenszeit zu geben. Mit der Anschaffung eines Tieres geht man eine Verantwortung ein, die nicht nach den Feiertagen endet, sondern viel Zeit, Geduld, Umstellung und Liebe erfordert.

Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

Sollten Sie verendete Hasen oder Kaninchen finden, sammeln sie diese (mit Schutzhandschuhen) ein und senden sie die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor in Neumünster.

Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Str. 5
24537 Neumünster

Bitte nutzen sie auch die Möglichkeit, die Totfunde im unserem Totfundkataster SH einzutragen (www.totfund-kataster.de), so dass wir die Möglichkeit haben, die Ausbreitung der Krankheit einzuschätzen.

Diese Information soll dazu dienen, mit der Hasenpest sachgemäß umzugehen und den Jäger in die Lage versetzen, auftretenden Diskussionen zu begegnen.

Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

Sollten Sie verendete Hasen oder Kaninchen finden, sammeln sie diese (mit Schutzhandschuhen) ein und senden sie die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor in Neumünster.

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Bitte nutzen sie auch die Möglichkeit, die Totfunde im unserem Totfundkataster SH einzutragen (www.totfund-kataster.de), so dass wir die Möglichkeit haben, die Ausbreitung der Krankheit einzuschätzen.

Diese Information soll dazu dienen, mit der Hasenpest sachgemäß umzugehen und den Jäger in die Lage versetzen, auftretenden Diskussionen zu begegnen.

Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

Sollten Sie verendete Hasen oder Kaninchen finden, sammeln sie diese (mit Schutzhandschuhen) ein und senden sie die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor in Neumünster.

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Bitte nutzen sie auch die Möglichkeit, die Totfunde im unserem Totfundkataster SH einzutragen (www.totfund-kataster.de), so dass wir die Möglichkeit haben, die Ausbreitung der Krankheit einzuschätzen.

Diese Information soll dazu dienen, mit der Hasenpest sachgemäß umzugehen und den Jäger in die Lage versetzen, auftretenden Diskussionen zu begegnen.

Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

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Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

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Fall von Hasenpest bei Feldhasen in Schleswig-Holstein

Durch Vorsichtsmaßnahmen Übertragung auf Menschen vermeidenIn Schleswig-Holstein ist der erste Fall von Hasenpest bei einem Feldhasen nachgewiesen worden. Die Krankheit ist auf Menschen übertragbar. Deshalb sollten Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, rät heute (11. November 2014) das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Umweltministerium in Schleswig-Holstein.

Der Hase war im nördlichen Landesteil tot aufgefunden worden.Das Ministerium empfiehlt, dass Hasen, Kaninchen oder andere Nagetiere, die ihre natürliche Scheu verloren haben, teilnahmslos oder tot aufgefunden werden, nicht angefasst werden sollten. Dies dient auch dem Schutz vor möglichen anderen Krankheiten. Jäger werden gebeten, sowohl Hasen, die lebend keine Scheu und kein Fluchtverhalten zeigen, wie auch Hasen, die auffällige Organbefunde aufweisen, zur Untersuchung an das Landeslabor einzusenden. Das Ministerium wird Jäger noch mit weiteren Informationen versorgen.Hasen und Kaninchen werden in Schleswig-Holstein bei möglichen Anzeichen von Hasenpest zur Untersuchung ins Landeslabor eingesendet. Von den 2014 durchgeführten 13 Untersuchungen wurde jetzt erstmals ein Hase positiv getestet. Dies ist der erste Befund seit Anfang der 90er Jahre.Hintergrund:Die Tularämie ist eine Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Sie wird durch Bakterien der Art Francisella tularensis hervorgerufen. Schon geringe Keimzahlen reichen aus, um eine Infektion beim Menschen auszulösen. Die Krankheit ist auf viele Nagetiere übertragbar und wird auch als Nagerpest bezeichnet. Neben besonders häufigen Nachweisen bei Hasen, daher auch der Name Hasenpest, kann die Krankheit auch auf Kaninchen übertragen werden.Tularämie wird unter anderem durch den unmittelbaren Kontakt mit einem infizierten Tier übertragen. Auch die Zubereitung und der Verzehr von nicht genügend durchgegartem Fleisch birgt ein Infektionsrisiko. Im tiefgekühlten Wildbret bleibt die Ansteckungsfähigkeit über Monate hinweg erhalten. Beim Umgang mit dem rohen infizierten Fleisch, etwa beim Auftauen, ist eine Infektion nicht ausgeschlossen. Durch Durchgaren wird der Erreger zuverlässig abgetötet. Eine Übertragung kann auch durch die Inhalation erregerhaltigen Staubes oder kleiner Bluttröpfchen, in denen sich der Erreger befindet, oder durch Zecken und Steckmücken (selten) erfolgen.

In den fünfziger Jahren wurde auf der Halbinsel Eiderstedt eine höhere Zahl von Infektionen beim Menschen festgestellt. 2011 wurde bei einem Mann eine Hautinfektion, die auf Francisella tularensis zurückzuführen war, diagnostiziert.Die Infektion von Menschen ist sehr selten. Sie hat in Abhängigkeit von der Eintrittspforte verschiedene Verlaufsformen: Neben grippeähnlichen Symptomen können Hautgeschwüre (bei Infektion über Verletzungen der Haut), Lymphknotenschwellungen, Blasenbildung im Mund- und Rachenraum oder Lungenentzündung (nach Einatmen) sowie Fieber auftreten. Die Infektion kann insbesondere bei Betroffenheit der Lunge tödlich verlaufen, sie ist jedoch medikamentös behandelbar. Wichtig ist bei einem Verdacht auf eine Infektion daher, rasch einen Arzt aufzusuchen und beim Nachweis ein rascher Therapiebeginn.Tularämie scheint unter den Nagetieren keine besondere Ausbreitungstendenz zu haben. In einem Zeitraum von drei Jahren (2006-2009) wurden im Rahmen einer Studie in Niedersachsen 2.205 Hasen und 47 Wildkaninchen aus fast dem gesamten Landesgebiet Niedersachsens untersucht. Bei 29 Feldhasen und einem Wildkaninchen wurde der Erreger Tularämie nachgewiesen. 2014 gab es in Niedersachsen bis Ende Oktober vereinzelt Nachweise.Beim Tier treten neben akuten Verläufen mit Fieber und Schwäche, die innerhalb weniger Tage zum Tod führen, auch Formen mit Organveränderungen auf. Hier kommt es zu vergrößerten Lymphknoten, Milz und Leber. Häufig treten weiße stecknadelkopfgroße Herde an den genannten Organen auf.Erstmals wurde die Krankheit 1911 in den USA beschrieben, in den 1930er Jahren dann auch in Europa.

Fall von Hasenpest bei Feldhasen in Schleswig-Holstein

Durch Vorsichtsmaßnahmen Übertragung auf Menschen vermeidenIn Schleswig-Holstein ist der erste Fall von Hasenpest bei einem Feldhasen nachgewiesen worden. Die Krankheit ist auf Menschen übertragbar. Deshalb sollten Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, rät heute (11. November 2014) das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Umweltministerium in Schleswig-Holstein.

Der Hase war im nördlichen Landesteil tot aufgefunden worden.Das Ministerium empfiehlt, dass Hasen, Kaninchen oder andere Nagetiere, die ihre natürliche Scheu verloren haben, teilnahmslos oder tot aufgefunden werden, nicht angefasst werden sollten. Dies dient auch dem Schutz vor möglichen anderen Krankheiten. Jäger werden gebeten, sowohl Hasen, die lebend keine Scheu und kein Fluchtverhalten zeigen, wie auch Hasen, die auffällige Organbefunde aufweisen, zur Untersuchung an das Landeslabor einzusenden. Das Ministerium wird Jäger noch mit weiteren Informationen versorgen.Hasen und Kaninchen werden in Schleswig-Holstein bei möglichen Anzeichen von Hasenpest zur Untersuchung ins Landeslabor eingesendet. Von den 2014 durchgeführten 13 Untersuchungen wurde jetzt erstmals ein Hase positiv getestet. Dies ist der erste Befund seit Anfang der 90er Jahre.Hintergrund:Die Tularämie ist eine Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Sie wird durch Bakterien der Art Francisella tularensis hervorgerufen. Schon geringe Keimzahlen reichen aus, um eine Infektion beim Menschen auszulösen. Die Krankheit ist auf viele Nagetiere übertragbar und wird auch als Nagerpest bezeichnet. Neben besonders häufigen Nachweisen bei Hasen, daher auch der Name Hasenpest, kann die Krankheit auch auf Kaninchen übertragen werden.Tularämie wird unter anderem durch den unmittelbaren Kontakt mit einem infizierten Tier übertragen. Auch die Zubereitung und der Verzehr von nicht genügend durchgegartem Fleisch birgt ein Infektionsrisiko. Im tiefgekühlten Wildbret bleibt die Ansteckungsfähigkeit über Monate hinweg erhalten. Beim Umgang mit dem rohen infizierten Fleisch, etwa beim Auftauen, ist eine Infektion nicht ausgeschlossen. Durch Durchgaren wird der Erreger zuverlässig abgetötet. Eine Übertragung kann auch durch die Inhalation erregerhaltigen Staubes oder kleiner Bluttröpfchen, in denen sich der Erreger befindet, oder durch Zecken und Steckmücken (selten) erfolgen.

In den fünfziger Jahren wurde auf der Halbinsel Eiderstedt eine höhere Zahl von Infektionen beim Menschen festgestellt. 2011 wurde bei einem Mann eine Hautinfektion, die auf Francisella tularensis zurückzuführen war, diagnostiziert.Die Infektion von Menschen ist sehr selten. Sie hat in Abhängigkeit von der Eintrittspforte verschiedene Verlaufsformen: Neben grippeähnlichen Symptomen können Hautgeschwüre (bei Infektion über Verletzungen der Haut), Lymphknotenschwellungen, Blasenbildung im Mund- und Rachenraum oder Lungenentzündung (nach Einatmen) sowie Fieber auftreten. Die Infektion kann insbesondere bei Betroffenheit der Lunge tödlich verlaufen, sie ist jedoch medikamentös behandelbar. Wichtig ist bei einem Verdacht auf eine Infektion daher, rasch einen Arzt aufzusuchen und beim Nachweis ein rascher Therapiebeginn.Tularämie scheint unter den Nagetieren keine besondere Ausbreitungstendenz zu haben. In einem Zeitraum von drei Jahren (2006-2009) wurden im Rahmen einer Studie in Niedersachsen 2.205 Hasen und 47 Wildkaninchen aus fast dem gesamten Landesgebiet Niedersachsens untersucht. Bei 29 Feldhasen und einem Wildkaninchen wurde der Erreger Tularämie nachgewiesen. 2014 gab es in Niedersachsen bis Ende Oktober vereinzelt Nachweise.Beim Tier treten neben akuten Verläufen mit Fieber und Schwäche, die innerhalb weniger Tage zum Tod führen, auch Formen mit Organveränderungen auf. Hier kommt es zu vergrößerten Lymphknoten, Milz und Leber. Häufig treten weiße stecknadelkopfgroße Herde an den genannten Organen auf.Erstmals wurde die Krankheit 1911 in den USA beschrieben, in den 1930er Jahren dann auch in Europa.

Fall von Hasenpest bei Feldhasen in Schleswig-Holstein

Durch Vorsichtsmaßnahmen Übertragung auf Menschen vermeidenIn Schleswig-Holstein ist der erste Fall von Hasenpest bei einem Feldhasen nachgewiesen worden. Die Krankheit ist auf Menschen übertragbar. Deshalb sollten Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, rät heute (11. November 2014) das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Umweltministerium in Schleswig-Holstein.

Der Hase war im nördlichen Landesteil tot aufgefunden worden.Das Ministerium empfiehlt, dass Hasen, Kaninchen oder andere Nagetiere, die ihre natürliche Scheu verloren haben, teilnahmslos oder tot aufgefunden werden, nicht angefasst werden sollten. Dies dient auch dem Schutz vor möglichen anderen Krankheiten. Jäger werden gebeten, sowohl Hasen, die lebend keine Scheu und kein Fluchtverhalten zeigen, wie auch Hasen, die auffällige Organbefunde aufweisen, zur Untersuchung an das Landeslabor einzusenden. Das Ministerium wird Jäger noch mit weiteren Informationen versorgen.Hasen und Kaninchen werden in Schleswig-Holstein bei möglichen Anzeichen von Hasenpest zur Untersuchung ins Landeslabor eingesendet. Von den 2014 durchgeführten 13 Untersuchungen wurde jetzt erstmals ein Hase positiv getestet. Dies ist der erste Befund seit Anfang der 90er Jahre.Hintergrund:Die Tularämie ist eine Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Sie wird durch Bakterien der Art Francisella tularensis hervorgerufen. Schon geringe Keimzahlen reichen aus, um eine Infektion beim Menschen auszulösen. Die Krankheit ist auf viele Nagetiere übertragbar und wird auch als Nagerpest bezeichnet. Neben besonders häufigen Nachweisen bei Hasen, daher auch der Name Hasenpest, kann die Krankheit auch auf Kaninchen übertragen werden.Tularämie wird unter anderem durch den unmittelbaren Kontakt mit einem infizierten Tier übertragen. Auch die Zubereitung und der Verzehr von nicht genügend durchgegartem Fleisch birgt ein Infektionsrisiko. Im tiefgekühlten Wildbret bleibt die Ansteckungsfähigkeit über Monate hinweg erhalten. Beim Umgang mit dem rohen infizierten Fleisch, etwa beim Auftauen, ist eine Infektion nicht ausgeschlossen. Durch Durchgaren wird der Erreger zuverlässig abgetötet. Eine Übertragung kann auch durch die Inhalation erregerhaltigen Staubes oder kleiner Bluttröpfchen, in denen sich der Erreger befindet, oder durch Zecken und Steckmücken (selten) erfolgen.

In den fünfziger Jahren wurde auf der Halbinsel Eiderstedt eine höhere Zahl von Infektionen beim Menschen festgestellt. 2011 wurde bei einem Mann eine Hautinfektion, die auf Francisella tularensis zurückzuführen war, diagnostiziert.Die Infektion von Menschen ist sehr selten. Sie hat in Abhängigkeit von der Eintrittspforte verschiedene Verlaufsformen: Neben grippeähnlichen Symptomen können Hautgeschwüre (bei Infektion über Verletzungen der Haut), Lymphknotenschwellungen, Blasenbildung im Mund- und Rachenraum oder Lungenentzündung (nach Einatmen) sowie Fieber auftreten. Die Infektion kann insbesondere bei Betroffenheit der Lunge tödlich verlaufen, sie ist jedoch medikamentös behandelbar. Wichtig ist bei einem Verdacht auf eine Infektion daher, rasch einen Arzt aufzusuchen und beim Nachweis ein rascher Therapiebeginn.Tularämie scheint unter den Nagetieren keine besondere Ausbreitungstendenz zu haben. In einem Zeitraum von drei Jahren (2006-2009) wurden im Rahmen einer Studie in Niedersachsen 2.205 Hasen und 47 Wildkaninchen aus fast dem gesamten Landesgebiet Niedersachsens untersucht. Bei 29 Feldhasen und einem Wildkaninchen wurde der Erreger Tularämie nachgewiesen. 2014 gab es in Niedersachsen bis Ende Oktober vereinzelt Nachweise.Beim Tier treten neben akuten Verläufen mit Fieber und Schwäche, die innerhalb weniger Tage zum Tod führen, auch Formen mit Organveränderungen auf. Hier kommt es zu vergrößerten Lymphknoten, Milz und Leber. Häufig treten weiße stecknadelkopfgroße Herde an den genannten Organen auf.Erstmals wurde die Krankheit 1911 in den USA beschrieben, in den 1930er Jahren dann auch in Europa.