Landesmeisterschft im jagdlichen Schießen

Ab sofort sind die Ausschreibungen zur Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für die Damen-, Alters-, Senioren- und Offene Klasse und zur Landesmeisterschaft der Junioren im jagdlichen Schießen online.

Hier geht´s zur Anmeldung:

Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen für die Damen-, Alters-, Senioren- und Offene Klasse http://www.ljv-sh.de/component/seminar/?task=3&cid=321

Landesmeisterschaft der Junioren http://www.ljv-sh.de/veranstaltungen?task=3&cid=322

Auktuelles aus dem Landtag – Änderungen des Landesjagd- und Landesnaturschutzgesetzes

Der Landtag hat in 2. Lesung die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes sowie des Landesjagdgesetzes und des Landeswaldgesetzes mehrheitlich beschlossen.

Beschlossen wurde die Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses (Drucksache 18/4002) sowie der Antrag der Regierungsfraktionen (Drucksache 18/4128).

Dank des Engagements auf allen Ebenen – u.a. die mehrfachen schriftlichen Stellungnahmen des LJV SH, die gemeinsame Demonstration im September 2015 vor dem Landtag, die Petition gegen das allgemeine Betretungsrecht, die zahlreichen Gespräche mit Minister, Landtagsabgeordneten, die enge Kooperation mit den befreundeten Verbänden etc.  – konnten für uns Jägerinnen und Jäger einige tolle Erfolge erreicht werden.

So kommt es nicht zu dem, von Umweltminister Habeck vorgeschlagenen, allgemeinen Betretungsrechtder freien Landschaft. Kein Allgemeinenes Betretungsrecht der freien Landschaft!  – Ein toller Erfolg nicht nur für unser heimisches Wild sondern für die Natur insgesamt.

Es erfolgt keine Streichung von Tierarten aus dem Katalog der jagdbaren Arten. Mauswiesel und Hermelin verbleiben im Jagdrecht! Ein Erfolg unserer Arbeit auf allen Ebenen.

Für die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein sind aber weitere Regelungen getroffen worden:

  • Vorkaufsrecht für den Zweck des Naturschutzes wird für das Land SH eingeführt!
  • Befriedung von Eigentumsflächen aus ethisch-moralischen Gründen wird auf juristische Personen ausgeweitet!
  • Der Abschussplan für Rehwild wird abgeschafft!
  • Die Abschusspläne für alle Schalenwildarten außer Schwarz- und Rehwild werden von dreijährigen Jahresabschussplänen auf Dreijahrespläne umgestellt!
  • Ein Verbot der Ausübung der Jagd in Jagdgattern wird eingeführt!
  • Verbot von Ansitzeinrichtungen im Umkreis von 200m (ab Mitte Bauwerk) bei Querungsbauwerken, die vor Inkrafttreten des Gesetztes errichtet wurden.
  • Die Einführung eines Jagdverbotes an Querungsbauwerken im Umkreis von 250m kann im Rahmen von Planfeststellungsbeschlüssen erfolgen!

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein, in Kraft. Dies kann noch einige Wochen dauern … bis dahin gelten die bisherigen gesetzlichen Regelungen!

Weitere Informationen sowie die Reden der Abgeordneten und des Umweltministers unter  http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/archiv/wp18/42/debatten/03.html

Chaos bei den Waffenbehörden untragbar

Übergangsregelung für den Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ist dringend notwendig. (Quelle: DJV)

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema Halbautomaten liegen die Nerven blank: Waffenbehören haben in Einzelfällen die Eintragung von Kurzwaffen verweigert – ein unhaltbarer Zustand. Die Verbände-Allianz fordert eine sofortige Übergangsregelung bis zur geplanten Novelle des BJagdG.
 Eine Übergangsregelung für den Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ist dringend notwendig, insbesondere für die effektive Bejagung von Wildschweinen. In den nächsten Tagen wird bereits die Maissaat ausgebracht, die Wildschadensabwehr hat dann im Feld bis in den Herbst höchste Priorität. Wildschweine können in Raps und Mais erhebliche Schäden verursachen, ihre Bejagung ist mit halbautomatischen Waffen besonders effektiv. „Waffen sind für uns Jäger ein Werkzeug und mehr nicht. Unsere Arbeit darf nicht darunter leiden, dass Behörden durch ein widersprüchliches Gerichtsurteil verunsichert werden“, sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). „Wir fordern umgehend eine praktikable Übergangslösung, bis der Gesetzgeber Klarheit geschaffen hat.“ Getragen wird diese Forderung von insgesamt acht Verbänden, die mehr als zwei Millionen Bürger vertreten: Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB). 

Zeitnahe Übergangslösung notwendig

Die Verbände-Allianz richtet sich mit ihrer Forderung direkt an die für Waffenrecht zuständigen Experten aus Bund und Ländern, die sich Ende April zu Beratungen treffen wollen. Demnach muss der Schwebezustand möglichst schnell beendet werden, den das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verursacht hat. Hierzu braucht es zeitnah eine eindeutige Klarstellung im Bundesjagdgesetz zugunsten des Einsatzes halbautomatischer Langwaffen für die Jagd. Doch selbst wenn die Novelle des Bundesjagdgesetzes zügig verläuft, dauert sie mehrere Monate. Um Willkür und Chaos bei den Waffenbehörden schnell zu unterbinden und Rechtssicherheit herzustellen, müssen die Innenministerien der Länder deshalb umgehend konstruktive Lösungen für eine Übergangsregelung finden.

Klarstellung gefordert

Der Einsatz der bereits vorhandenen, legal erworbenen halbautomatischen Langwaffen muss für die Jagd kurzfristig gewährleistet sein, ebenso der Neuerwerb, fordert die Verbände-Allianz. Waffenbehörden sollten sich ausschließlich auf den tatsächlichen Inhalt des Rechtsstreits – die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte –  konzentrieren. Die Behörden sollten klarstellen, dass sie eine Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin für die Jagd weiterhin für zulässig halten. „Dass nur Magazine verwendet werden dürfen, in die 2 Patronen passen, steht schon im Bundesjagdgesetz“, betonte Dammann-Tamke. Daran müsse sich auch nichts ändern.

Behördenwillkür bei Pistolen beenden

Trotz der zwischenzeitlichen schriftlichen Klarstellung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, dass Pistolen als halbautomatische Waffen von dem schwelenden Rechtsstreit nicht betroffen sind, lehnen einige Waffenbehörden deren Eintragung weiterhin ab. Ein unhaltbarer Zustand, urteilen die Verbände und fordern die Ministerien auf, die Behördenwillkür endlich zu beenden.

Verbände-Allianz unterstützt Klageweg 

An Jäger appelliert die Allianz: Sollten Waffenbehörden die Eintragung von halbautomatischen Waffen ablehnen oder sogar zurücknehmen, bitte umgehend die Verbände informieren. Gegenüber den vor dem BVerwG unterlegenen Klägern bekräftigten die acht Verbände ihre Zusage, die Kosten für den Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu übernehmen. Bereits kurz nach Bekanntwerden des BVerwG-Urteils lag die Zusage für eine finanzielle Unterstützung gegenüber dem verantwortlichen Anwalt vor. Es wurden intensive Gespräche zwischen den Verbänden und den Klägern zum weiteren Vorgehen geführt. Auf Initiative der Kläger wurden zwischenzeitlich auch private Spendengelder gesammelt, um die Klage zu unterstützen. „Wir sind dankbar für die breite Unterstützung“, zeigte sich einer der beiden Kläger erfreut.

https://www.jagdverband.de/content/chaos-bei-den-waffenbeh%C3%B6rden-untragbar

Kitzrettung aus der Luft

3OctocopterDollen Norman StollSeit längerem beschäftigt die Jägerschaft schon das Thema Flugroboter als Hilfsmittel zum absuchen von Wiesenflächen vor der Mahd. Im Mai, manchmal auch schon Ende April, wird der Nachwuchs beim Rehwild geboren. Die Jäger sagen dazu, die Kitze werden gesetzt. Der Begriff „gesetzt“ passt in dem Sinne sehr gut, da das Kitz an einer bestimmten Stelle mit guter Deckung im Feld von der Ricke(Muttertier) abgelegt wird. An diesem Ort verharrt das Kitz solange bis es die Ricke abholt. Das Verhalten dient dazu sich vor sämtlichen Beutegreifern zu verstecken. Das Kitz drückt sich bei Gefahr also und würde nicht vor der Erntemaschine flüchten. Was dann passiert kann sich jeder vorstellen, das Mähwerk kommt mit ca. 10km/h angefahren. Die Kitze haben keine Chance! 3Octocopter Norman StollGenau diese Bilder haben wir Jäger im Kopf und versuchen jedes Frühjahr alles Erdenkliche um dieses Leid zu verhindern. Wir stellen Scheuchen auf, wir versuchen mit Lärm die Kitze zu vertreiben, wir suchen mit Hunden und viel Personal die Felder ab, aber dies ist sehr zeitaufwendig und wir bekommen auch nicht immer rechtzeitig bescheid. Darum ist Christopher von Dollen, Leiter des Hegelehrreviers des Landesjagdverbandes SH, schon seit über einem Jahr dabei technische Lösungen zu prüfen. Es gab schon mehrere Versuche und Probeflüge, danach flossen die Verbesserungsvorschläge in die Entwicklung ein. „Jetzt sind wir an einem Punkt, wo wir die Testphase bei der anstehenden Wiesenmahd einläuten können.“ Mit einem Octocopter der Firma Height Tech der mit einer Wärmebildkamera ausgerüstet ist, werden die Felder systematisch abgeflogen. Jede Ortung wird über einen Server auf eine entsprechende App auf das Smartphone gesendet, nun kann das Rettungsteam losgeschickt werden um das Kitz außer Gefahr zu bringen. Mit einem Hochleistungsakku ist eine Flugzeit von 12 Minuten möglich, dies klingt erstmal nicht viel, aber das Gerät kann in dieser Zeit eine sehr große Fläche abfliegen und abscannen. Jan Paustian von Kreisjägerschaft Plön ist gerade dabei einen entsprechenden Förderverein für das Projekt zu gründen „Unser Antrieb sind die unschönen Erlebnisse, wenn wir trotz unseres Einsatzes nicht alle Kitze retten können. Wenn sie einmal ein Kitz gesehen haben, dass von einem Mähwerk erfasst wurde und vielleicht noch schwerverletzt am Leben ist, da haben sie Tränen in den Augen. Wir Jäger sind aktive Tierschützer, dass wird oft vergessen.“ Da der Octocopter mit ca. 12.000 Euro sicherlich nicht für jeden Revierinhaber erschwinglich ist, werden nun gemeinsame Anschaffungen bzw. Leih- und Leasingmodelle geprüft. Am vergangenen Freitag wurde nun zu einer großen Vorführung unter der Leitung von C. von Dollen in Osdorf eingeladen, die Firma Height Tech stellte ihren Inspector S als „Bambiretter“ kurz vor und lud dann zur Feldvorführung ein. 3OctocopterOstseeDas Gerät beeindruckte mit seiner Schnelligkeit und sehr scharfen Bildern per Wärmebild. „Das stimmt uns sehr positiv für die Testphase, wir hoffen auf gute Ergebnisse im Namen unseres Wildes“ sagte C.von Dollen abschließend.

Norman Stoll

LJV Jagdleiterseminar: Noch wenige Plätze Frei

Gesellschaftsjagden stehen und fallen mit ihrer Organisation. Rechtzeitig vor Beginn der Jagdzeit bietet der LJV das passende Seminar: An Beispielen werden rechtliche Vorschriften und Unfallverhütung aus Sicht von Berufsgenossenschaft und Versicherung näher erläutert. Dazu geht’s um wichtige Punkte zur Planung und Durchführung von Drück- und Treibjagden. Abschließend werden praktische Jagdvorbereitungen einer Gesellschaftsjagd im Revier vorgestellt.

PROGRAMM

09.00 – 12.30 Uhr: Der Jagdleiter – seine Rechte und Pflichten im zivil-

und strafrechtlichen Bereich, Unfallprävention, allgemeine Anforderungen bei Gesellschaftsjagten

12.30 – 13.30 Uhr: Mittagessen

13.30 – 15.00 Uhr: Der Jagdleiter im Spannungsfeld zwischen effektiver Schalenwildbewirtschaftung und größtmöglicher Sicherheit

15.15 – 15.45 Uhr: Planung und Einsatz von Nachsuchengespannen

16.00 Praktische Beispiele – Jagdsicherheit

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 60 Personen (nur für LJV-Mitglieder) beschränkt. Die Anmeldung ist unter www.ljv-sh.Veranstaltungen zu finden.

Welche Infektionskrankheiten haben Fuchs, Marderhund und Marder?

Wissenschaftler untersuchen heimische Raubtiere auf Infektionskrankheiten und die Ansteckungsgefahr für den Menschen

Menschen und Wildtiere kommen sich in Deutschland immer näher. Land- und Forstwirtschaft oder Sport- und Freizeitaktivitäten führen dazu, dass Menschen die natürlichen Lebensräume von Wildtieren verstärkt nutzen. Gleichzeitig halten sich Wildtiere immer häufiger in menschlichen Siedlungen auf. Die Kontaktflächen zwischen Menschen oder Haustieren einerseits und Wildtieren andererseits vergrößern sich. Damit steigt die Relevanz der Erreger, mit denen Wildtiere infiziert sein können. Im Sinne des „One-Health“-Konzepts sind besonders Krankheiten, die zwischen Menschen und Wildtieren übertragen werden können – sogenannte Zoonosen – interessant. Zu den möglichen Erregern zählen beispielsweise Viren, Bakterien oder Parasiten.

Um mehr über die Infektionen unserer heimischen Wildtiere zu erfahren, förderte die Oberste Jagdbehörde im schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Forschungsarbeiten an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts für Parasitologie, des Instituts für Pathologie und des Instituts für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung untersuchten 77 Füchse, 19 Steinmarder und 7 Marderhunde auf Infektionskrankheiten, die von Jägerinnen und Jägern des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt wurden. Die meisten der bisher untersuchten Raubsäuger kamen aus Nordfriesland und Dithmarschen, vereinzelt auch aus anderen Regionen. Das Augenmerk der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lag besonders auf mögliche Zoonoseerreger. Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes in Schleswig-Holstein sagt: „Leider wissen wir sehr wenig über den Gesundheitszustand und den Befall mit Parasiten bei Mardern, Füchsen und Marderhunden. Deshalb haben wir dieses Projekt mit unseren Jägerinnen und Jägern gern unterstützt.“

Jetzt liegen die Ergebnisse aus mehreren Untersuchungsjahren vor: Virale Erkrankungen wie Tollwut, Staupe und Pseudotollwut (Aujeszky-Virus) konnten die Wissenschaftler nicht finden. Dafür traten Parasiten in größerem Umfang auf. Bei Rotfüchsen fanden sie vor allem Endoparasiten, also Parasiten, die im Körperinnern eines Wirtes vorkommen. 45,5 Prozent der untersuchten Rotfüchse waren mit dem Hundespulwurm (Toxocara canis) infiziert, 36,4 Prozent mit Haarwürmern (Capillaria spp.), 27,3 Prozent mit dem Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis), 24,7 Prozent trugen den Saugwurm Alaria alata in sich und bei 23,4 Prozent der Rotfüchse fanden die Wissenschaftler den Hakenwurm Uncinaria stenocephala. Außerdem entdeckten sie verschiedene Bandwurmarten der Gattungen Taenia– und Mesocestoides sowie Kokzidien, den Peitschenwurm Trichuris vulpis und den Spulwurm Toxascaris leonina. In den untersuchten Marderhunden wiesen die Wissenschaftler die gleichen Parasiten nach.

Die bei Steinmardern bislang gefundenen Endoparasiten gehörten alle zur Gattung Capillaria. Die Fadenwürmer Trichinella spp. konnten bei keiner Tierart nachgewiesen werden. Auch einen Befall mit dem Erreger der Räude (Sarcoptes scabiei) fanden die Wissenschaftler nicht. Bei zwei Fuchsproben fanden die Wissenschaftler allerdings Milben der Gattung Demodex. Im Balg eines Fuchses befand sich zudem eine Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus), außerdem wurden verschiedene andere Zecken-Arten sowie Fuchs- und Igelflöhe entdeckt.

Nach bisherigen Auswertungen beherbergen zwei Drittel der Füchse und voraussichtlich auch der Marderhunde in Nordfriesland und Dithmarschen Parasiten mit zoonotischem Potential. Steinmarder hingegen scheinen nach den bisherigen Untersuchungen keine maßgebliche Rolle als Träger zoonotischer Parasiten zu spielen. Um einen größeren Überblick zu gewinnen, wäre es sinnvoll, die Untersuchungen auf andere Regionen Schleswig-Holsteins auszudehnen.

Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Professorin Dr. Ursula Siebert

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung

Tel.: +49 511 953-8158

 ursula.siebert@tiho-hannover.de

Deutsche Fallen erfüllen internationale Tierschutznormen

DJV hat gängige Fanggeräte erfolgreich wissenschaftlich testen lassen

Die gängigsten Fallen für die Jagd in Deutschland erfüllen die hohen internationalen Standards für eine humane Fangjagd (AIHTS) und sind tierschutzgerecht. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler, die im Auftrag des Deutschen Jagdverbands (DJV) Lebend- und Totfanggeräte untersucht haben. Im Fokus standen dabei Fuchs und Steinmarder, zwei häufige räuberische Säugetiere in Deutschland. Allein der Fuchs hat seit den 1970er Jahren seinen Bestand in Deutschland verdreifacht und hat wie der Steinmarder negativen Einfluss auf bedrohte Arten wie den Wiesenbrüter Kiebitz. „Fadenscheinige Argumente für ein Fallenverbot wegen mangelnden Tierschutzes sind damit endgültig entkräftet“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Wolfgang Heins.

Nationale Zertifizierungsstelle gefordertDie Bundesregierung müsse jetzt zügig eine nationale Zertifizierungsstelle für Fallen einrichten, betonte Heins. Schließlich habe Europa und damit Deutschland das entsprechende AIHTS-Abkommen mit den USA, Kanada und der Russischen Föderation unterschrieben. Fangjagd ist laut DJV äußerst wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt: Anpassungsfähige räuberische Arten wie Fuchs und Steinmarder sind dämmerungsaktiv, was eine Jagd mit dem Gewehr erschwert. Auf dem anstehenden Landesjägertag in Neumünster (Schleswig-Holstein) präsentieren kommenden Samstag (9. April 2016) Wissenschaftler zentrale Ergebnisse des bisher unveröffentlichten Testberichts. Diesen hat der DJV an das Bundeslandwirtschaftsministerium weitergeleitet, um die Einrichtung einer offiziellen Zertifizierungsstelle zu forcieren.
 
Test von Lebenfangfallen erfolgreich
Auf der Halbinsel Eiderstedt in Schleswig-Holstein haben Wissenschaftler der Tierärztlichen Hochschule Hannover in zwei Fangsaisonen in den Jahren 2014 und 2015 in einem europaweit bedeutenden Schutzprojekt für Wiesenbrüter zwei Fallen für den Lebendfang untersucht: die Betonrohrwippfalle (Rotfuchs) und die Strack’sche Holzkastenfalle (Steinmarder). Ergebnis: Beide Fallentypen erfüllen die erforderlichen AIHTS-Kriterien und können zertifiziert werden. Das Gebiet eignete sich sehr gut für die Testreihe, da Rotfuchs und Steinmarder dort erfahrungsgemäß jeweils ein Drittel der gefangenen Raubsäuger ausmachen.

Totfanggeräte entsprechen internationalen Standards
Das international renommierte Fur Institute of Canada hat zudem auf DJV-Initiative das Eiabzugseisen (38 Zentimeter Bügelweite) und den Kleinen Schwanenhals (46 Zentimeter Bügelweite) für den Fang von Baum-, Fichtenmarder und Zobel getestet. Beide Totfanggeräte erfüllen demnach die hohen Standards für eine humane Fangjagd. In einem vom DJV beauftragten Gutachten hat das Thünen-Institut für Waldökologie in Eberswalde daraufhin bestätigt, dass die Übertragung der positiven Ergebnisse auf den Steinmarder zulässig ist. Die Prüfung einer Übertragbarkeit der Zertifizierung auf den Steinmarder war nötig, da diese Marderart eine wichtige Zielart in Deutschland ist, aber nicht im AIHTS-Katalog enthalten war.

Der DJV hat mit seiner Initiative und durch den Einsatz eigener Finanzmittel wichtige Impulse zum dauerhaften Erhalt der Fangjagd in Deutschland gegeben. Diese ist und bleibt ein essenzielles Instrument für Jagd und Artenschutz.

Hintergrund

Das „Agreement on International Humane Trapping Standards“ (AIHTS) ist ein internationales Abkommen, das sich dem tierschutzgerechten Einsatz von Fanggeräten im Bereich der Jagdausübung, der wildbiologischen Forschung und der kommerziellen Nutzung von
 
Tierbeständen widmet. Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft diesem Abkommen verpflichtet, das ebenfalls von den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und der Russischen Föderation unterzeichnet wurde. Es soll noch 2016 umgesetzt werden. Im AIHTS-Tierartenkatalog ist der Steinmarder bisher nicht gelistet, eine Erweiterung durch die Vertragsparteien des Abkommens ist aber möglich. Da der Steinmarder in Deutschland weit verbreitet ist und als anpassungsfähige Raubsäuger gilt, hat der DJV Fallen ebenso für diese Art nach AIHTS-Kriterien testen lassen.

 

Weitere Informationen unter: http://www.jagdverband.de/search/node/AIHTS  http://www.spektrum.de/news/der-fuchs-in-meinem-garten/1219114

Urteil zu halbautomatischen Waffen sorgt bei Jägern für Unverständnis

Halbautomatische Jagdwaffen waren bisher mit 2-Schussmagazin erlaubt. (Quelle: DJV)Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil mit wechselbaren Magazinen gefällt, das für Diskussion in der Jägerschaft sorgt. Der DJV kritisiert diese Entscheidung auf das Schärfste, verweist auf inhaltliche Mängel des Urteils und äußert verfassungsrechtliche Bedenken.

Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) kritisiert zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 zum Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14). Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht bekommen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren nun nicht nur der Behörde Recht gegeben, sondern ist völlig überraschend auch darüber hinausgegangen. Es hat nämlich entschieden, dass sämtliche Halbautomaten mit wechselbarem Magazin von Jägern nicht besessen werden dürfen. Diese Ansicht ist bisher weder von der beteiligten Waffenbehörde, noch anderen Behörden, Gerichten oder in der Fachliteratur vertreten worden. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien.

DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke zeigte sich fassungslos: „Hätten die Richter durchdacht, was das Urteil in letzter Konsequenz für die praktische Jagdausübung bedeutet, hätten sie den vermeintlichen Willen des Gesetzgebers nicht so interpretiert“. Weiter kritisierte er: „Ein Verbot bestimmter Waffen ist Sache des Gesetzgebers, nicht eines Gerichts.“ Das Verfahren sollte daher auch vor dem Bundesverfassungsgericht fortgeführt werden und der Gesetzgeber muss klarstellen, dass diese Waffen erlaubt bleiben, sagte Dammann-Tamke. Die juristische Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, aber der DJV werde das Urteil so nicht hinnehmen, betonte Dammann-Tamke. Es liefen bereits Gespräche über die Folgen und das weitere Vorgehen. Eine erste Überprüfung habe neben inhaltlichen Mängeln in der Argumentation des Gerichts schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung, ergeben.

Verfestigt sich die Interpretation des Gerichts, droht tausenden Jägern der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Halbautomatische Waffen, auch solche mit auswechselbarem Magazin, seien für einige jagdliche Zwecke sinnvoll, etwa aus Sicherheitsgründen bei der Nachsuche. Sie sind teilweise sogar ausdrücklich gesetzlich erlaubt.

Achtung, Zeitumstellung!

Wildunfälle SH

Eine Stunde entscheidet zwischen Leben und Tod

Am 27.03. werden die Uhren auf die Sommerzeit umgestellt und der Berufsverkehr fällt plötzlich wieder in die Dämmerung. Damit steigt die Wildunfall-Gefahr rapide an, weil Reh, Hirsch und Co. besonders in den frühen Morgenstunden aktiv sind. Hinzu kommt: Nach der winterlichen Fastenzeit sind die Pflanzenfresser verstärkt auf Nahrungssuche. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein bittet Autofahrer, in den kommenden Wochen besonders vorsichtig zu fahren. Dies gilt insbesondere für Überlandstraßen im und am Wald.

„Wildtiere kennen keine Zeitumstellung oder Verkehrsregeln“, erklärt Marcus Börner vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein. In den nächsten Wochen heißt es also gerade in der Dämmerungsphase: „Fuß vom Gas“. Heimische Wildtiere benötigten im Frühjahr verstärkt Mineralien, insbesondere für den Fellwechsel, das Geweih-Wachstum und bevorstehende Geburten, so Börner. Wie ein Magnet wirkten deshalb Streusalzreste an Straßenrändern.Zudem seien junge, unerfahrene Rehböcke jetzt auf Reviersuche und überqueren dabei achtlos Straßen.

Die Wildunfallstatistik 2015 des Landes Schleswig-Holstein zeigt insgesamt einen Rückgang der Unfälle mit Paarhufern. 12.022 Rehe, Wildschweine und Hirsche ließen ihr Leben im Jagdjahr 2014/2015 auf schleswig-holsteinischen Straßen. Vor 10 Jahren waren es noch fast 16.000 Paarhufer.

Jäger sammeln Müll

Jäger sammeln Müll Mölln – Im Rahmen der Aktion „Unser sauberes Schleswig-Holstein“ beteiligten sich auch die Jäger der Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg e.V. an diesem Frühjahrsputz in Wald und Flur. Ihr „Revier“ war das Gelände rund um den Möllner Schießstand. Es hat sich gelohnt: neben vielen Säcken voller Müll wie Papier, Flaschen und sonstigen Dingen, die … Weiterlesen

Osterhasen-Bestand seit 14 Jahren stabil

Im Frühjahr 2015 tummeln sich bundesweit etwa 11 Mümmelmänner pro Quadratkilometer. Trotz leichter Schwankungen sind die Bestände des Feldhasen seit Beginn der bundesweiten Erfassung im Jahr 2002 stabil geblieben. 

Durchschnittlich 11 Feldhasen haben Jäger und Wissenschaftler pro Quadratkilometer auf Deutschlands Feldern und Wiesen im Frühjahr 2015 gezählt. Dies geht aus aktuellen Monitoring-Daten hervor, die der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht hat. Ausgewertet haben Wissenschaftler die Daten aus rund 450 Referenzgebieten im Rahmen des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD). Vorsichtige Hochrechnungen ergeben: In Deutschland leben derzeit rund 3 bis 3,5 Millionen Feldhasen – auf 25 Bundesbürger kommt also ein Osterhase. Die Bestände des Feldhasen sind seit Beginn der bundesweiten Erfassung im Jahr 2002 trotz leichter Schwankungen stabil. 

Zuwachsraten durchweg positiv

Um Entwicklungstrends besser einschätzen zu können, zählen Jäger und Wissenschaftler zwei mal jährlich auf denselben Flächen und ermitteln die Nettozuwachsrate. Erfreulich: Von Frühjahr bis Herbst 2015 lag diese im Bundesschnitt bei 16 Prozent und damit vergleichsweise hoch. Spitzenreiter waren das Südwestdeutsche Mittelgebirge und die Norddeutsche Tiefebene mit 21 Prozent Zuwachs. Auch die sonst eher mit geringen Feldhasenbesätzen ausgestatteten Mittelgebirgsregionen konnten Zuwächse von bis zu 15 Prozent erreichen. Die Auswertung der Herbst-Zählergebnisse ergibt eine Besiedlungsdichte von 12 Feldhasen pro Quadratkilometer Offenlandfläche.

Lebensraum verbessern

„Maßgeblich für den Feldhasen sind Lebensraum, Witterung und Fressfeinde“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning. Nasskaltes Wetter im Frühjahr setze den Junghasen ebenso zu wie viele Fressfeinde oder mangelhafte Habitate. Dazu gehören auch Lebensräume mit stark befahrenen Straßen: Nach aktuellen DJV-Erhebungen beträgt der Anteil der Verkehrsopfer an der Jagdstatistik bundesweit mehr als ein Viertel. In Brandenburg werden sogar drei von vier Tieren, die in der Jagdstatistik erscheinen, im Straßenverkehr getötet. 

Arten- und strukturreiche Felder und Wiesen tragen zum Erhalt einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten bei. Leider ist der Anteil vielfältiger Brachflächen in den letzten Jahren stark zurückgegangen – unter anderem durch den Wegfall von Subventionen und den Boom nachwachsender Rohstoffe. Krautreiche Randstreifen fehlen zunehmend, da Felder zu größeren Flächen zusammengelegt werden. „Für Feldhase und Co. brauchen wir mehr produktionsintegrierte Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Fläche, etwa Blühstreifen mit Wildkräutern“, so Dr. Böhning. Solche ökologischen Trittsteine müssten wirtschaftlich wesentlich attraktiver gestaltet werden für Landwirte. Hier sei die Politik gefragt.

Bläserseminar 2016 -Jugendfeuerwehrzentrum "platzt aus den Nähten"

Bläserseminar2016 1

Das Seminar für Jagdhornbläser in Rendsburg erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Schon nach kurzer Zeit war es ausgebucht. Die knapp 100 Teilnehmer reisten aus ganz Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen an. Zwei Drittel der Bläser hatten sich für Pless- und Parforcehörner in B und ein Drittel für die Es-Hörner angemeldet. Der Tagungsort – das Jugendfeuerwehrzentrum Rendsburg – war bei dieser Anzahl an seine Kapazitätsgrenze gestoßen. Viele Bläser mussten in ein nahegelegenes Hotel zur Übernachtung ausweichen.

Das Programm, das die Landesbläserobfrau Wargenau-Hahn zusammengestellt hatte und von neun Übungsleitern angeboten wurde, war vielfältig. Zum Einen stand die Basisarbeit im Focus. Erstmals gab es für „ES“- und Plesshörner einen Anfängerkurs und ebenfalls zum ersten Mal wurde für Ventilhörner ein Kurs eingerichtet, der sehr gut angenommen wurde. Schon nach kurzer Zeit konnten die „Ventilhörner“ das große Halali von Haydn zu Gehör bringen. Durch diese Basisarbeit erhoffte man sich eine Stärkung der heimischen Bläsercorps. Zum Anderen wurde natürlich für die Fortgeschrittenen eine breite Palette von Kursen angeboten, die alle mit der Basisarbeit – Atemtraining, Technik und Tonbildung – begannen. Diese Arbeit kommt in den Gruppen zu Hause meist zu kurz, denn sie ist mühevoll aber notwendig. Hier einige neue Anregungen zu erhalten, war sehr hilfreich. Es wurden neue Stücke erarbeitet, die dann in den heimischen Gruppen zu Innovationen führen sollten. Weil die Gruppestärke gering war, konnten die Übungsleiter speziell in den Kleinformationen auf die Schwächen der einzelnen Bläser eingehen. Besonders interessant war das Thema „Interpretation“: hier ging es in die Feinheiten – das Zusammenspiel und das Aufeinanderhören. Der einzelne Teilnehmer merkte selbst, dass das Stück am Ende einen „schönen“ Klang bekommen hatte. Bei den „Es“-hörnern durften u.a. natürlich die Themen „Bass“ und Stopfen, die viel Übung erfordern, nicht fehlen.

Damit das alles gelingen konnte, war eine große Zahl an qualifizierten Übungsleitern eingeladen. Bundesrichter im jagdlichen Blasen Günter Lunemann (NRW) und Orchestermusiker Michael Mull (SH) waren schon zum zehnten Mal dabei. Weiterhin kamen die Berufsmusiker Hans Rastetter (HH) und Ludolf Reßmeyer (NDS). Musikpädagogin Meike Unger (NDS) war mit ihrem Sohn Karl, der Waldhorn studiert, angereist. Klaus Vagt (NDS) beigeisterte die „B“-Hörner in seinem Unterricht. Die „ES“-Hörner wurden u.a. unterrichtet von dem langjährigen Bläsergruppenleiter Falk Porzig(NDS) und dem studierten Hornisten Dr. Gregor Steidle(SH) – ein begnadeter Bläser, was er auf dem „grünen Abend“ eindrucksvoll unter Beweis stellte.

In diesem Jahr waren die bläserischen Beiträge an dem schon erwähnten „grünen Abend“ am Samstag besonders beeindruckend. Die verschiedenen Seminargruppen gaben sehr gute Kostproben ihrer Arbeit zu Gehör. Der Höhepunkt war das Waldhornquartett der Übungsgruppenleiter Michael Mull, Hans Rastetter, Meike und Karl Unger. Sie spielten u.a. passend zum Abend „Fidele Grünröcke“.Um den Ruf nach Zugaben nicht ins uferlose laufen zu lassen und das Publikum zu beruhigen, bliesen sie zum Schluss sehr einfühlsam eine Hornvariation von „Der Mond ist aufgegangen“.

Wieder einmal sei ganz herzlich dem Team des Jugendfeuerwehrzentrums für hervorragende lukullische Betreuung gedankt. Dieses Zentrum ist „Gold wert“.

Der Seminartermin im nächsten Jahr steht schon fest: 17. – 19. Feb. 2017

Jörn Neupert

Wildtier ohne Grenzen? – Rotwild in Schleswig-Holstein

RotwildseminarIm Rahmen der diesjährigen Outdoormesse in den Holstenhallen Neumünster vom 8.-10. April. Hat der Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein eine Veranstaltung rund um das Thema Rotwild in Schleswig-Holstein geplant.

Das Rotwild ist unsere größte heimische Schalenwildart. Traditionelle Einstandsreviere sind in Schleswig-Holstein die größeren Waldgebiete im Lauenburgischen und in der Segeberger Heide. Aber es gibt auch in Nordfriesland und Dithmarschen Rotwildvorkommen entlang alter Fernwechsel, sogar bis nach Dänemark findet genetischer Austausch statt. Welche aktuelle Entwicklung gibt es und welche Bedeutung hat das Rotwild für unsere Landschaft? Dieses Seminar beschäftigt sich mit dem Rotwild in Schleswig-Holstein. Von der Verbreitung, der Populationsentwicklung, dem Wildtiermanagement bis hin zur Entwicklung in Dänemark.

Das Seminar findet am 8. April von 9-10 Uhr in den Holstenhallen Neumünster statt. Die Seminarleitung hat der Vorsitzendes des Schalenwildausschusses, Hans-Albrecht Hewicker übernommen.

Weitere Details zum Programm entnehmen sie bitte der angefügten Datei.

Anmelden können sie sich unter:

Bildungszentrum für Natur

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Telefon: 04347 704-787

Fax: 04347 704-790

E-Mail:  anmeldung@bnur.landsh.de

Oder direkt online unter  http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/BNUR/Service/Veranstaltungen/Anmeldung/anmeldung_node.html?cms_number=2016-09&cms_titel=2016-09%3A%20Wildtier%20ohne%20Grenzen%3F%20-%20Rotwild%20in%20Schleswig-Holstein&cms_date=08.04.2016

Regierungskoalition macht sich stark für mehr Marder auf Dachböden und in Autos

Wolfgang Heins klGeplante Änderungen im Landesjagdgesetz sind praxisfern und nicht durchdacht. Naturschutzpraktiker fordern mehr Augenmaß bei der Gesetzesänderung von der Regierungskoalition.

Die Zerrspiele um das Landesnaturschutz-, Landeswald- und Landesjagdgesetz gehen weiter. Mit dem aktuellen Änderungsantrag der Regierungsfraktion – SPD, GRÜNEN und SSW – wird die Debatte um die von Minister Dr. Habeck (GRÜNE) eingebrachte Novellierung weiter angefacht. Zwar haben die drei Parteien mit ihrem Änderungsantrag wesentliche Forderungen von Naturschutz- und Nutzerverbänden umgesetzt und damit den Habeckschen Änderungswünschen eine Absage erteilt, dennoch sind einige neu eingebrachte Änderungen der Regierungskoalition wenig durchdacht und praxisfern.

Die Änderung von Landesnaturschutz-, Landeswald- und Landesjagdgesetz werden der Öffentlichkeit als modernes Naturschutzrecht präsentiert. Viele Naturschutzpraktiker und wertorientierte Naturnutzer, wie der Landesjagdverband sehen das allerdings differenzierter. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein hat lange und hart dafür gekämpft, dass ein allgemeines Betretungsrecht – wie vom Umweltministerium ursprünglich geplant – nicht realisiert wird. „Die Verhinderung des allgemeinen Betretungsrechtes in der freien Feldflur ist ein wichtiger Punkt zur Sicherung der Existenz unseres Niederwildes“, so Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes, der hierdurch eine starke Beunruhigung und Gefährdung der Lebensräume von Hasen, Fasanen, Rebhühnern und anderen Bodenbrütern gesehen hat.

Der Landesjagdverband ist aber im höchsten Maße empört über die nun beabsichtigte Herausnahme der völlig ungefährdeten Mauswiesel und Hermeline aus der Liste der jagdbaren Arten. „Durch diese Maßnahme würde der Einsatz bestimmter Fallen praktisch unmöglich gemacht“ so Wolfgang Heins. „Damit wird dem Artenschutz ein Bärendienst erwiesen!“ Gerade in Schutzgebieten ist die Fallenjagd unverzichtbar. Wer Bodenbrüter schützen will, benötige jede Möglichkeit, das Raubwild in Grenzen zu halten, so Heins weiter.

„Zwar wurden Mauswiesel und Hermelin von den meisten Jägern ohnehin seit vielen Jahren nicht mehr intensiv bejagt“, erläutert Andreas Schober, Geschäftsführer im LJV, „künftig wäre aber auch die Jagd auf Marder faktisch nicht mehr möglich“.

Hintergrund:

Beim Einsatz von Fallen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in seltenen Fällen aufgrund der Bauart auch einmal ein Hermelin oder Mauswiesel gefangen wird. Bislang war dies kein Problem, da beide Arten als jagdbare Art galten. Nunmehr würde der Beifang eines Hermelins oder Mauswiesels für den Jäger ggf. eine Straftat bedeuten. „Dies hat weitreichende Konsequenzen“, meint Andreas Schober. Die Befürchtung des Landejagdverbandes: Das Einstellen der Jagd auf den Marder führt perspektivisch zwangsläufig zu einem steigenden Marderbesatz. Unter dem raffinierten Prädatoren leiden dann nicht nur die Kleinsäuger und bedrohte Singvogelbestände auch der Bürger wird unmittelbar betroffen sein, da dem allerseits bekannten Dachboden- und Automotorraumbewohner nicht mehr effektiv nachgestellt werden kann.

Jäger unterstützen Wolfsmonitoring

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 „Den Wölfen auf der Spur“ – Wolfsbetreuer des Landes Schleswig-Holstein starten Fotofallenprojekt

Die Wolfsbetreuer in Schleswig-Holstein starten ein neues Fotofallenprojekt, um mehr Kenntnisse über Wölfe im Land zu gewinnen und besser informieren zu können. Dazu sollen in den kommenden Monaten 114 Wildkameras oder Fotofallen aufgestellt werden. Der Datenschutz wurde dabei berücksichtigt und mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) im Rahmen abgestimmt.

„Die Debatte über Wölfe in Schleswig-Holstein wurde und wird intensiv geführt. Wir wollen mit dem Projekt möglichst umfangreiche Informationen über Wölfe im Lande erhalten, um die Öffentlichkeit mit Hilfe der Daten breit informieren zu können. Mit Kameras in Wäldern ist aber aus Datenschutzgründen sehr sensibel umzugehen – in der Natur sollen sich die Menschen ja frei bewegen können. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem ULD Leitlinien erarbeitet, die vollumfänglich berücksichtigt werden“, sagte Staatssekretärin Silke Schneider. Sie bedankte sich zugleich bei den ehrenamtlichen Wolfsbetreuern für ihr großes Engagement: „Es ist vorbildlich, mit wie viel Herz und Sachverstand sie dabei sind.“

Die Idee für das Wildkamera-Projekt kommt von den rund 70 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern. Ziel ist es, dem gestiegenen Informationsbedürfnis gerecht zu werden. So äußerten vor allem die Halterinnen und Halter kleiner Nutztiere – insbesondere  von Schafen – den  Wunsch, zeitnah über das Auftreten von Wölfen in den verschiedenen Regionen des Landes informiert zu werden. Darüber hinaus sind auch die Berichtspflichten gegenüber der EU zur Entwicklung der Wolfsvorkommen im Lande gestiegen.

Um dem gerecht zu werden, entstand im Kreise der Wolfsbetreuer die Idee, nicht nur anhand eines sogenannten passiven Monitorings (z.B. Nachweise im Rahmen von Nutztierrissen, Kotproben usw.) Daten zur Besiedlung Schleswig-Holsteins durch den Wolf zu erarbeiten, sondern auch aktiv entsprechende Informationen zu gewinnen. Aufgrund der besonderen Mobilität des Wolfes und seiner speziellen Lebensweise eignen sich hierzu vor allem Wildkameras oder Fotofallen, die automatisch Fotos machen, wenn Tiere in den Bereich eines Sensors der Kamera gelangen.

Zur Umsetzung dieses Vorhabens stellten die Wolfsbetreuer bei „Bingo! – die Umweltlotterie“ einen Antrag zur Beschaffung von Fotofallen der neuesten Generation. Damit die angeschafften Fotofallen möglichst effizient eingesetzt werden können, wurden die teilnehmenden Wolfsbetreuer im Februar diesen Jahres im Rahmen einer speziellen Schulung mit dem Umgang und der Aufstellung der Geräte vertraut gemacht.

Gemeinsam mit dem ULD wurden zu den datenschutzrechtlichen Fragen Leitlinien entwickelt, die einen rechtskonformen Einsatz der Fotokameras ermöglichen und den Rechten der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Datenschutz umfänglich Rechnung tragen:

     • Alle Fotofallen sollen so aufgehängt werden, dass eine Erfassung personenbezogener Daten vermieden wird. Fotofallen sollen bevorzugt in nicht-öffentlichen Bereichen aufgehängt werden, die nicht betreten werden dürfen (z.B. in Naturschutzgebieten oder an Querungshilfen wie Grünbrücken).

    • Da Wölfe bevorzugt nachts unterwegs sind, sollen die Fotofallen so eingestellt werden, dass Fotos möglichst nur nachts aufgenommen werden.

    • Im unmittelbaren Umfeld aller Fotofallen werden gut sichtbar Warnschilder angebracht, die vor den Kameras warnen. Alle Fotofallen und ihre Gehäuse sind mit dem Landeslogo, einer individueller Nummer, einer Kontakt-Telefonnummer und dem Einsatzzweck („Wildtiermonitoring“) beschriftet.

    • Alle Fotofallenstandorte werden auf der für jedermann zugänglichen Website www.wildkamera-sh.de lagegenau bekannt gegeben.

    • Die interessantesten Ergebnisse der Fotofallen und alle Wolfsbilder – soweit sie den Schutz des Wolfes nicht gefährden – werden zeitnah auf der oben genannten Website online gestellt.

    • Bilder von Personen, die trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch noch erfasst werden, werden beim Auslesen der Speicherkarten sofort endgültig gelöscht.

Das ULD hat dem Projekt der Wolfsbetreuer mit dieser Verfahrensweise einen vorbildlichen Umgang mit Fotofallen bescheinigt. Es wurde mit dem ULD verabredet, regelmäßig über die gemachten Erfahrungen zu berichten und das oben genannte Prozedere gegebenenfalls anzupassen. Sollten einzelne Fotofallen trotz aller Bemühungen doch einmal als störend empfunden werden, wird gebeten, dies über die Wolfshotline des Landes (0151-40146585) mitzuteilen.

Jäger unterstützen das Wolfsmonitoring

Über 60% der anerkannten Wolfbetreuer in Schleswig-Holstein sind Jägerinnen und Jäger. Für ein möglichst umfassendes Monitoring sind sie aber auf die vielen Ohren und Augen der 22.000 Jagdscheininhaber im Lande angewiesen. Doch wie können wir die Wolfsbetreuer unterstützen?

  • Alle Hinweise (Sichtbeobachtungen, Losung- und Rissfunde etc.) an Wolfsbetreuer weitergeben, aber bitte keine Gerüchte streuen! 
  • Meldewege bei Hinweisen einhalten – nicht nur an den Hegeringleiter  melden, sondern immer auch an den Wolfsbetreuer (Wolfshotline 0151-40146585)!
  • Unterstützen sie das Fotofallenprojekt: Jäger haben vor Ort den Verdacht, dass ein Wolf vor Ort sein könnte. Da der Einsatz von Fotofallen ja datenschutzrechtlich immer heikel ist, keiner etwas falsch machen möchte, zudem die zielgerichtete Wolfserfassung nicht einfach ist und letztlich gute Kameras auch nicht bei jedem vorhanden sind, machen die Jäger vor Ort und die Wolfsbetreuer am besten gemeinsame Sache. Jäger ruft Wolfsbetreuer bei Verdacht an, der kommt raus und beide gemeinsam suchen den bestgeeigneten Platz für die Fotofalle. Die Betreuung und auch das Auslesen können dann am besten auch mal gemeinsam erfolgen. Davon profitieren beide und es werden keine zusätzlichen privaten Kameras eingesetzt (das wird das ULD gerne hören).

 

Jagdveranstaltungsbörse – Austausch und Einladungen zur Jagd in Norddeutschland und in Dänemark

Treffpunkt: Jagdveranstaltungsbörse auf der OUTDOOR jagd & natur
vom 8.-10. April 2016 in den Holstenhallen Neumünster

Danmarks Jægerforbund und der Landesjagdverband Schleswig-Holstein haben angeregt den jagdlichen Austausch zwischen Dänemark und Norddeutschland noch stärker zu ermöglichen.

Dänischen Jägern wird angeboten, an Jagden in Norddeutschland teilzunehmen, und umgekehrt wird deutschen Jägern angeboten, an Jagden in Dänemark teilzunehmen. Auf Wunsch der beiden Verbände übernehmen wir im Rahmen der OUTDOOR 2016 für Dänemark und Norddeutschland gerne die Initiative der Jagdveranstaltungsbörse.

Wir bitten Jäger und Jagdveranstalter auf beigefügter Liste Jagden, die sie ihren deutschen bzw. dänischen Kollegen anbieten möchten, einzutragen. Gleichzeitig können die eigenen Wünsche für einen Jagdaustausch mit den Jagdkollegen aus dem Nachbarland genannt werden.

Auf der OUTDOOR 2016 in Neumünster wird es einen Treffpunkt zwischen den Ständen des Danmarks Jægerforbund und des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein geben. Dort können interessierte Jäger die Informationen der angebotenen Jagden ansehen und notieren und den Kontakt aufnehmen. Im besten Fall können im Gegenzug die eigenen Wünsche von Jagden im Austausch erfüllt werden. Während der Messe können auch weitere Jagdangebote eingetragen werden.

Kommen Sie zur Messe, lernen Sie Jäger aus Dänemark / Norddeutschland kennen und starten Sie den Austausch!

Bitte tragen Sie für den Aushang hier Ihre Veranstaltung(en) in bei beigefügte Liste ein.

Rückmeldungen bitte senden an:
Holstenhallen Neumünster GmbH
OUTDOOR 2016
Justus-von-Liebig-Straße 2-4
24537 Neumünster
outdoor-messe@holstenhallen.com

Neues aus dem Hegering X

Am 1. Mai findet wieder unser traditionelles Bockfrühstück, ab 8:30 Uhr im Landgasthof Lüchau in 21516 Müssen statt. Anmeldungen bitte bis zum 25.04. bei der Hegeringleiterin oder bei Ralf Kronfeld. Das Hegeringschießen ist am Mittwoch, den 08. Juni ab 14:30 Uhr auf dem Schießstand in Mölln. Der Wanderpokal wartet dringend auf eine Ablösung. Erstmalig gibt … Weiterlesen

Unterordnungskurs für Jagdhunde 2016

Auch in diesem Jahr bietet die Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg wieder einen Unterordnungskurs für die vierbeinigen Jagdhelfer in der jagdfreien Zeit an. Zielgruppe des Kurses ist u.a.: -Erstlingsführer, die sich auf die jagdlichen Prüfungen vorbereiten wollen und einen Zugang zu Ihrem neuen Teammitglied suchen. -Hundeführer, die die Ausbildung ihres Hundes unter Ablenkungssituationen festigen wollen. -„Alte Hasen“, … Weiterlesen